In der Berliner Koali­tionsvere­in­barung vom 16.11.2016 zwis­chen den Lan­desver­bän­den der SPD, den Linken sowie den Grü­nen wurde entsch­ieden, dass für den bele­gungs­ge­bun­de­nen Bestand im Sozialen Woh­nungs­bau in Berlin als Sofort­maß­nahme die jährliche Mieter­höhung um den Betrag in Höhe von 0,1278 EUR/m² zum 01.04. eines jeden Jahres bis zu einer geset­zlichen Neuregelung aus­ge­setzt wer­den soll.

Die Investi­tions­bank Berlin wurde von der Sen­atsver­wal­tung für Stad­ten­twick­lung und Wohnen sodann beauf­tragt, die Aus­set­zung der jährlichen Mieter­höhun­gen zum 01.04.2017 durchzusetzen.

Dies soll durch die Anreize bzw. Ange­bote für die Fördernehmer bzw. Eigen­tümer geschehen in der Form, dass Eigen­tümer kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Die entsprechen­den Ange­botss­chreiben sind bere­its an die Eigen­tümer ver­sandt worden.

Erst nach­dem die Eigentümer/Fördernehmer das Ange­bot des Land Berlins auf Aus­set­zung der jährlichen Mieter­höhung gegen Bewil­li­gung weit­erer För­der­mit­tel annehmen und die entsprechende Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung an die Investi­tions­bank Berlin zurück­ge­sandt haben, soll die Aus­set­zung für das jew­eilige Objekt erfolgen.

Ausgenom­men von dem Ange­bot sollen Objekte sein mit Koop­er­a­tionsverträ­gen gemäß § 3, 4, 6 des Wohn­raumge­set­zes Berlin (WoG Berlin) –sog. WoG Barwertverträge-, bei den die Dar­lehen voll­ständig nominell zurück­gezahlt wor­den oder die vom Weg­fall der Anschlussförderung betrof­fen sind. Für diese Objekte sollen die bish­eri­gen förder­rechtlichen bzw. ver­traglichen Regelun­gen fortgelten.

Welchen Inhalt die geset­zliche Neuregelung im Sozialen Woh­nungs­bau in Berlin im Einzel­nen erhal­ten wird, ist noch nicht abschließend durch das Land Berlin gek­lärt. Beab­sichtigt ist vom Land Berlin jedoch, dass die bun­des­ge­set­zlichen Regelun­gen zum Kosten­mi­etrecht im Woh­nungs­bindungs­ge­setz (WoBindG) und der Neubau­mi­eten­verord­nung (NMV 1970) nicht mehr gel­ten, son­dern durch eigen­ständige lan­des­ge­set­zliche Regelun­gen ersetzt wer­den sollen.