Für Immobilieneigentümer treten zum 01.01.2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen.“

  • Steigerung des CO2-Preis auf Brennstoffe auf 30,00 EUR

Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 EUR steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigenden Heizkosten rechnen.

  • Senkung der Ökostrom-Umlage

Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde 2022 – und damit auf ein 10-Jahres-Tief.

  • Heizkosten: Verbrauchsinformationspflicht für fernablesbare Zähler

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich ab dem 01.01.2022. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor.

  • Schornsteine: strengere Regeln bei neuen Kaminöfen und Pelletheizungen

Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden. Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 01.01.2022 strengere Anforderungen. Dies regelt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung). Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomassekessel werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen fort.

  • Steigende Gebühren für Schornsteinfeger

Ab 01.01.2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderem die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.