Bundeskabinett beschließt Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) Beschluss des Bundeskabinetts vom 12.12.2012 – www.bmj.de
Das Bundeskabinett plant die Einführung eines Datenbankgrundbuchs und hat dazu am 12.12.2012 einen Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeit mit dem Grundbuch. Grundbuchinhalte könnten künftig strukturiert und logisch verknüpft in einer Datenbank gespeichert werden. Es werde eine übersichtlichere Darstellung der Grundbucheintragungen erreicht, die den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht werde. Das gewohnte Grundbuch bleibe dabei in seiner Darstellungsform unverändert.
Die Einführung des Datenbankgrundbuchs soll laut Bundesjustizministerium die Modernisierung des Grundbuchrechts fortsetzen. 2009 seien bereits die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen worden. Zwar würden die allermeisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung habe sich jedoch gegenüber dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert.
Neue Darstellungsformen sowie Auskunfts- und Recherchemöglichkeiten
Neben der gewohnten Darstellungsform, die erhalten bleibe, soll der Grundbuchinhalt künftig auch anders aufbereitet werden können. Beispielsweise sollen bereits gelöschte Eintragungen ausgeblendet und in verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs eingetragene Rechte zusammen und nach ihrer Rangfolge sortiert dargestellt werden können. Auch würden neue Recherche– und Auskunftsmöglichkeiten entstehen.
Für die technische und praktische Umsetzung der Datenbankgrundbucheinführung sind nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Länder zuständig. Diese sollen unter Berücksichtigung des enormen Aufwandes –der insbesondere mit der Übertragung der vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist– den Zeitpunkt der Einführung des Datenbankgrundbuchs jeweils selbst bestimmen können.