Rechtsanwalt Empere erwirkt durch ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, dass ein Bezirksamt noch vor Ende des Klageverfahrens den ursprünglichen Bescheid über das Ende der Wohnungsbindung bis zum 31.12.2028 für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Mietwohnungshaus aufhob und nunmehr durch einen neuen Bescheid bestätigte, dass das Ende der Wohnungsbindung für das Mietwohnungshaus in Berlin sogar bereits zum 31.12.2011 endete.
Der neue Bescheid hat zur Konsequenz, dass seit dem 01.01.2012 weder eine Mietpreis– noch eine Belegungsbindung (WBS-Bescheinigung) für das Mietwohnungshaus bestanden. Die Mandanten als Eigentümer können daher nunmehr die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem Berliner Mietspiegel von den Mietern verlangen.