Recht­san­walt Empere erwirkt durch ein Klagev­er­fahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht Berlin, dass ein Bezirk­samt noch vor Ende des Klagev­er­fahrens den ursprünglichen Bescheid über das Ende der Woh­nungs­bindung bis zum 31.12.2028 für ein mit öffentlichen Mit­teln gefördertes Miet­woh­nung­shaus aufhob und nun­mehr durch einen neuen Bescheid bestätigte, dass das Ende der Woh­nungs­bindung für das Miet­woh­nung­shaus in Berlin sogar bere­its zum 31.12.2011 endete.

Der neue Bescheid hat zur Kon­se­quenz, dass seit dem 01.01.2012 weder eine Miet­preis– noch eine Bele­gungs­bindung (WBS-Bescheinigung) für das Miet­woh­nung­shaus bestanden. Die Man­dan­ten als Eigen­tümer kön­nen daher nun­mehr die ort­sübliche Ver­gle­ichsmi­ete entsprechend dem Berliner Miet­spiegel von den Mietern verlangen.