Rechtsanwalt Empere konnte für eine Grundstückseigentümerin nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Land Berlin eine Baugenehmigung für die Errichtung eines gewerblichen Service-Apartmenthotels sowie eines Wohngebäudes im Oktober 2021 erreichen. Das Grundstück befindet sich in einem Erhaltungsgebiet. Den außergerichtlichen Verhandlungen ging eine Klage zum Verwaltungsgericht Berlin voraus.
Anlass der Klage war, dass nach Auffassung des Land Berlins der Baugenehmigung bzgl. des Bauvorhabens erhaltungsrechtliche Gründe entgegenstanden. Nach Ansicht der Grundstückseigentümerin waren hingegen derartige Gefahren ausgeschlossen, weshalb die Grundstückseigentümerin durch Rechtsanwalt A. Empere auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagte.
Unter Mitwirkung des Rechtsanwalts Empere konnte sich die Grundstückseigentümerin mit dem Land Berlin schließlich außergerichtlich einigen. Inhalt der Vereinbarung war, dass auf der vorderen Grundstückshälfte ein gewerbliches Service-Apartmenthotel sowie auf der hinteren Grundstückshälfte ein Wohnhaus nach Abriss des leerstehenden Bestandsgebäudes errichtet werden darf.
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