Berliner „Mietendeckel“ vom Abgeordnetenhaus beschlossen

Berlin führt als erstes Bundesland einen MietenWoG Bln Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus Berlin beschloss das Gesetz am 30.01.2020. Das MietenWoG Bln tritt nach der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt von Berlin vermutlich am 21.02.2020 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen. Mit Inkrafttreten des MietenWoG Bln werden die Mieten auf dem Stand des 18.06.2019 „eingefroren“. Dies gilt für alle Mietverträge, die bereits am Stichtag 18.06.2019 bestanden und am Tag des Inkrafttretens des MietenWoG Bln immer noch bestehen. Klagen gegen den Mietendeckel gelten als sicher. Das MietenWoG Bln enthält Regelungen zum Mietpreisrecht, ist aber nicht zivilrechtlich (Rechtsverhältnis -Vermieter zu Mieter-), sondern öffentlich-rechtlich (Rechtsverhältnis -Behörde zu Vermieter- sowie Rechtsverhältnis -Behörde zu Mieter-) ausgestaltet.

Bestandsmieten sollen abgesenkt werden dürfen

Bei dem Mietendeckel handelt es sich um ein Gesetz, welches sowohl auf verwaltungsrechtlicher als auch zivilrechtlicher Ebene wirkt. Nach dem MietenWoG Bln dürfen Bestandsmieten gesenkt werden, wenn sie die in der Mietentabelle des MietenWoG Bln festgelegte Obergrenze um mehr als 20% überschreiten. Das gilt aber erst neun Monate nach Verkündung des Gesetzes. Ausgenommen von den Mietendeckel-Regelungen sind alle Neubauwohnungen, die ab dem 01.01.2014 bezugsfertig wurden.

Kritik

Gegner halten den Mietendeckel nicht für geeignet, den Anstieg der Mieten zu verhindern und zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen. Verbände aus der Wohnungsbau- und Immobilienwirtschaft wenden ein, der Mietendeckel werde das Problem sogar noch verschärfen, weil Investoren abgeschreckt würden. Die Oppositionsparteien bemängeln zudem, der Mietendeckel werde nicht nur in der Praxis scheitern, sondern verstoße auch gegen die Verfassung. In dieser Frage sind allerdings eine Reihe von juristischen Gutachtern zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen. Unter anderem gilt als unsicher, ob ein Bundesland wie Berlin überhaupt ein solches Gesetz beschließen kann. Frau Senatorin Lompscher bezeichnete den Mietendeckel in diesem Zusammenhang als „juristisches Neuland“.

Unklare Rechtslage

Darauf verlassen, dass die Mieten in den nächsten fünf Jahren tatsächlich nicht mehr erhöht werden bzw. abgesenkt werden können, können sich die Berliner nicht. Entscheidend wird sein, wie die Verfassungsgerichte urteilen.